Die Kapitalertragssteuer kann ihre Rendite schmälern
Kapitalertragssteuer als Form der Einkommenssteuer
Generell unterliegen Erträge aus Kapitalanlagen, wie zum Beispiel einem Tagesgeldkonto, der Einkommenssteuer. Hierbei erhebt der Staat auf Erträge eine Steuer, die vom Finanzinstitut direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Die Höhe der Kapitalertragssteuer unterschied sich bis Anfang 2009 je nach Art der Anlage und lag zwischen 20 und 35 Prozent. Für Zinsen aus Kapitalanlagen, wie zum Beispiel dem Tagesgeld, waren 30 Prozent Kapitalertragssteuer fällig, für Tafelpapiere belief sich der Satz auf 35 Prozent und für Erträge aus Dividenden lediglich auf 20 Prozent. Seit 2009 ist die Kapitalertragssteuer in der Form nicht mehr gültig, sie ist in die Abgeltungssteuer übergegangen. Die bisherige Regelung, dass Sie bis zu einem bestimmten Freibetrag keine Kapitalertragssteuer zahlen müssen, gilt auch weiterhin.
Die Kapitalertragssteuer und der Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag ist es möglich, erst ab einem gewissen Zinsertrag die Kapitalertragssteuer zahlen zu müssen. Den Freistellungsauftrag gibt es auch heute noch, seit 2009 können Anleger dadurch Zinserträge bis zu einer gewissen Höhe von der Abgeltungssteuer, der früheren Kapitalertragssteuer, befreien. Der Freibetrag beläuft sich bei Alleinstehenden zurzeit auf 801 Euro, bei Verheirateten auf 1.602 Euro. Haben Sie zum Beispiel 100.000 Euro zu einem Zinssatz von fünf Prozent angelegt, würden Sie 5.000 Euro Zinsen erhalten. Mit der Abgeltungssteuer müssten Sie 25 Prozent davon an das Finanzamt abführen, also beleiben von den 5.000 Euro noch 3.500 Euro. Der Freistellungsauftrag ermöglicht es Ihnen, Zinserträge bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei zu erhalten. Wird ein solcher Auftrag nicht erteilt, werden Steuern auf den gesamten Zinsertrag abgeführt. Die eventuell zu viel gezahlten Steuern können Anleger bei der Einkommenssteuererklärung zurückfordern, denn Zinserträge bis zu der Höhe des Freibetrages sind generell von der Steuer befreit. Wenn Sie jedoch direkt einen Freistellungsauftrag erteilen, sparen Sie sich zusätzlichen Aufwand und zahlen nicht mehr Steuern für Ihre Zinserträge als nötig. Sollte Ihre Rendite den Betrag des Freistellungsauftrages überschreiten, wird trotzdem nur die Summe besteuert, die über dem Freibetrag liegt. Liegen Sie zum Beispiel nur wenige Euro über dem Freibetrag, fallen auch nur für die wenigen Euro Steuern an.
Die Kapitalertragssteuer im internationalen Vergleich
Im internationalen Vergleich liegt die deutsche Kapitalertragssteuer im Mittelfeld. Sind in Österreich grundsätzlich 25 Prozent Kapitalertragssteuer fällig, werden in der Schweiz automatisch 35 Prozent Steuern fällig. Um in Europa eine einheitliche Regelung zu finden, wurde eine gemeinsame Richtlinie zur Zinsbesteuerung verfasst, die unter dem „European Savings Tax Directive” geführt wird. Vorgesehen ist eine stückweise Steigerung des Steuersatzes. Belief sich der Steuersatz im Jahr 2005 noch auf 15 Prozent, lag er 2008 schon bei 20 Prozent und soll bis 2011 auf 35 Prozent steigen.
