Streit um die Gebühren für Geldautomaten

Geldautomat GebührenDie Gebühren bei den Geldautomaten sind unterschiedlich hoch. Zwischen den Banken und dem Kartellamt besteht ein Streit über die hohen Auslagen der Kunden bei den Sparkassen. Für Bargeldabhebungen zahlt der Kunde oft bis zu fünf Euro oder mehr.

In Großbritannien gibt es ein Abkommen, dass die Gebühren bei den dortigen Geldinstituten nur 75 Cent betragen dürfen. Ein Kunde in Deutschland zahlt pro Abhebung von Bargeld durschnittlich 5,64 Euro. Mit Gebühren bis zu 20 Euro muss hier gerechnet werde. Das Kartellamt in Bonn ermittelt schon länger gegen die Banken. Die Hüter des Wettbewerbs schlagen eine Mindestgrenze zwischen 30 Cent und einem Euro vor. Auf dieser Grundlage haben sich die Privat-Banken und Kreditgenossen auf eine Deckelung der Gebühren bei einem Betrag von fünf Euro geeinigt. Mit einer Grenze von nur zwei Euro konnten sich die Geschäftsbanken nicht durchsetzen.

Der Präsident der Sparkassen, Heinrich Haasis, hält höhere Gebühren an Geldautomaten für berechtigt. In ländlichen Gebieten mit geringer Frequentierung der Automaten entstünden beim Abheben von Bargeld höhere Kosten. Privatbanken würden dort kaum Geldautomaten aufstellen. Es sei “eine Verdrehung der Verhältnisse”, wenn man den Sparkassenverbänden eine “Monopolstellung” vorwerfe. Eine Deckung der Kosten für die Wartung, den Schutz der Geldautomaten und deren Befüllung erwartet der Präsident durch fremde Kunden. Man könne nicht erwarten, Kunden anderer Banken Geldautomaten ohne Gebühren zur Verfügung stellen, nur weil diese keine Automaten aufstellen würden. Der Präsident hält es daher für den falschen Ansatz, die Bearbeitungsgebühren auf 60 Cent zu senken.

Laut Verbraucherzentralen beträgt eine Abhebung von Bargeld an fremden Geldautomaten eine durchschnittliche Gebühr von sieben Euro. Die Deckelung von fünf Euro soll vorerst nur für eineinhalb Jahre gelten. Die Gebühren sollten durch ein “direktes Kundenentgelt” ersetzt werden. Am Geldautomaten könne der Kunde vor der Abhebung dieses Entgelt sehen. Dadurch erhalte der Kunde, der Bargeld an bankfremden Automaten abheben möchte mehr Transparenz und somit auch die Möglichkeit, den Vorgang noch abzubrechen. Die Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) erhofft sich eine schnelle Lösung in diesem Verfahren. Als “Abzocke” bezeichnet sie einige Auslagen für die Kunden. Kartellrechtliche Sanktionen schließe sie nicht mehr aus.

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