Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011 bis zum elektronischen System
Um die Steuerermittlung für die Lohnsteuer zu vereinfachen, werden die Lohnsteuerdaten ab 2012 elektronisch verwaltet. Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011 noch als Übergangslösung. Somit wird keine neue Lohnsteuerkarte ausgegeben.
Ab dem Jahr 2012 erfolgt in Deutschland die Umstellung auf eine elektronische Lohnsteuerverwaltung. Dadurch soll die Administration der Lohnsteuerdaten deutlich vereinfacht werden, da die Daten direkt von den Arbeitgebern in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt werden. Die bisher verwendete Lohnsteuerkarte
ist dafür nicht mehr notwendig. Für 2011 wird somit keine neue Lohnsteuerkarte mehr ausgegeben. Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt also auch für das Jahr 2011 und kann in diesem Jahr verwendet werden – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Papierkarte nicht mehr notwendig ist und das elektronische System zur Lohnsteuerverwaltung einsetzt.
Für die lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer ergeben sich durch die Zwischenlösung einige Neuerungen. Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011, sodass auch die Vorlage einer neuen Lohnsteuerkarte für 2011 entfällt. Auch, wenn der Job gewechselt wird, kann dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 übergeben werden. Der Arbeitgeber verwendet die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das neue Jahr weiter und muss die Daten dafür eintragen. Da die Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011 gilt, darf die Lohnsteuerkarte 2010 keinesfalls vernichtet werden. Freibeträge, die bereits auf der Lohnsteuerkarte für 2010 eingetragen wurden, laufen ebenfalls im Jahr 2011 weiterhin und verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Bereits seit Beginn des Jahres 2011 ist das zuständige Finanzamt auch für Fragen und Auskünfte rund um die Lohnsteuer und die Lohnsteuerkarte verantwortlich. Bezüglich der Meldedaten für die Lohnsteuerkarte ist jedoch bis auf Weiteres auch weiterhin die jeweilige Gemeindeverwaltung zu kontaktieren. Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011 weiterhin, wenn diese von der jeweiligen Gemeinde im Jahr 2010 ausgestellt wurde. Sollte im Jahr 2011 jedoch erstmalig eine neue Lohnsteuerkarte benötigt werden, so kann eine Ersatzbescheinigung beim zuständigen Finanzamt für 2011 beantragt werden. Dies kann dann bis 2012 als Ersatz für eine Lohnsteuerkarte verwendet werden.