Der Zinssatz für Bundesschatzbriefe steigt Jahr für Jahr

Bundesschatzbriefe sollte man direkt bei der staatlichen Agentur kaufen. Bei den Banken zahlt man ordentlich drauf.
Ursprünglich wurden Bundesschatzbriefe zur sogenannten Vermögensbildung in Deutschland eingeführt. Gleichzeitig können sie nur von privaten Personen oder gemeinnützigen Einrichtungen erworben werden. Herausgegeben werden sie direkt von einer Agentur der Bundesrepublik Deutschland .Bundesschatzbriefe zählen bei den Finanzprodukten zu den Wertpapieren und haben einen festen Zinssatz. Herausgegeben werden sie direkt von der Bundesrepublik Deutschland. Kaufen kann man sie allerdings bei nahezu allen Banken und Sparkassen. Besser ist es allerdings in den meisten Fällen, sie direkt über die “Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH” zu beziehen, denn bei den Geldhäusern werden in der Regel zusätzliche Kosten fällig, die sich durch den Ankauf oder die Depotverwaltung ergeben. Dies wiederum führt dazu, dass sich die Rendite verringert. Diese Form der Wertpapiere gibt es in zwei unterschiedlichen Varianten.
Bundesschatzbriefe unterscheiden sich in einen Typ A und einen Typ B. Ersterer hat eine Laufzeit von sechs, Typ B eine von sieben Jahren. Bei beiden gleich ist, dass die Verzinsung von Jahr zu Jahr in kleinen Schritten ansteigt, wobei sie bei der Herausgabe von neuen Schatzbriefen dem allgemeinen Zinsniveau angepasst wird. Ein weiterer Unterschied liegt darüber hinaus in der Auszahlung der Zinsen. Während bei Typ A die Zinsen jährlich ausgeschüttet werden und man nach Ablauf den eingezahlten Betrag zurückerhält, werden bei Typ B die Zinsen gesammelt und am Ende mit dem angelegten Geld ausgezahlt.
Der steigende Zinssatz der Bundesschatzbriefe dient in erster Linie dazu, dass der Anleger die Papiere auch über die gesamte Laufzeit hält. Andernfalls erhält der Anleger auch nicht die volle Rendite. Im Gegensatz zu anderen festverzinslichen Wertpapieren werden diese nicht an der Börse gehandelt und sind daher auch keine Kursschwankungen unterworfen, wenn sie vorzeitig zurückgegeben werden. Allerdings gilt auch hier die Abgeltungssteuer. Das heißt: Zinserträge über einer Summe von 801 € pro Kopf müssen mit einem Steuersatz von 25 % versteuert werden. Ist die persönliche Einkommensteuer im Prozentsatz geringer, kann dies über die Einkommensteuererklärung ausgeglichen werden.
