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	<title>Die Tagesgeld Experten &#187; Abgeltungssteuer</title>
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	<description>Experten News zum Thema Tagesgeld</description>
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		<title>Diese steuerlichen Regelungen für ausländische Fonds sollten Sie kennen!</title>
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		<pubDate>Mon, 30 May 2011 08:54:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tagesgeld Experte</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Spätestens seit der Finanzkrise in 2009 sind Kapitalanleger darauf bedacht, ihre Investitionen möglich krisenfest zu streuen. Auch ausländische Fonds werden in diesem Zusammenhang immer beliebter. Doch Vorsicht: Hier gelten besondere Bestimmungen.
Investmentsparen ist in Deutschland eine besonders favorisierte Kapitalanlage. Dies muss nicht nur für inländische Fonds gelten. Auch ausländische Fonds werden zunehmend beliebter. Besonders in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.die-tagesgeld-experten.de/ausländische-Fonds.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-1032" title="ausländische Fonds" src="http://www.die-tagesgeld-experten.de/wp-content/uploads/2011/05/ausländische-Fonds-300x200.jpg" alt="ausländische Fonds" width="210" height="140" /></a>Spätestens seit der Finanzkrise in 2009 sind Kapitalanleger darauf bedacht, ihre Investitionen möglich krisenfest zu streuen. Auch ausländische Fonds werden in diesem Zusammenhang immer beliebter. Doch Vorsicht: Hier gelten besondere Bestimmungen.<span id="more-1031"></span></strong></p>
<p>Investmentsparen ist in Deutschland eine besonders favorisierte Kapitalanlage. Dies muss nicht nur für inländische Fonds gelten. Auch <strong>ausländische Fonds</strong> werden zunehmend beliebter. Besonders in der Schweiz, Luxemburg oder den Cayman Inseln wird gerne angelegt. Hier erhält man häufig bereits für geringe Beträge ein breit gestreutes Portfolio. Dies wiederum reduziert das Risiko einer Aktienanlage. Erkennen kann man übrigens die unterschiedlichen Fonds an ihren Endungen. Deutsche Fonds erkennt man an der DE-Kennung in ihrer ISIN-Nummer. Doch, wer sich auf dieses Terrain begibt, sollte auch die steuerlichen Besonderheiten dieser Art der Kapitalanlage kennen.</p>
<p>Das Problem ist, dass ausländische Fonds, beziehungsweise ihre Erträge, nicht über die Abgeltungssteuer automatisch abgerechnet werden können. Hier muss der Fondsinhaber selbst aktiv werden. Vor allem bei sogenannten thesaurierenden Fonds kann es zu Komplikationen kommen. Diese Art der Fonds zahlt zwar keine Erträge an ihre Anleger aus, dennoch werden sie steuerlich als fiktiver Zufluss angesehen. Das heißt: Erwirtschaftete Zinsen und Dividenden werden wie ein ausschüttungsgleicher Ertrag gerechnet. Der Privatanleger muss also den Gewinn als steuerpflichtige Einnahme aus Kapitalvermögen deklarieren. Das wiederum bedeutet, dass 25 % Abgeltungssteuer plus eine mögliche Kirchensteuer fällig werden.</p>
<p>Es gibt noch eine weitere Besonderheit für ausländische Fonds<strong> –</strong> beispielsweise, wenn Anteile verkauft werden: Sobald der Gegenwert bei einer inländischen Bank gutgeschrieben wurde, ist diese verpflichtet, die Abgeltungssteuer pauschal an das Finanzamt abzuführen. Dies gilt auch für die ausschüttungsgleichen Erträge für die gesamte Zeit, die während des Anteilsbesitzes erwirtschaftet worden sind. Dies führt in diesem Moment zu einer Doppelbesteuerung. Erst durch eine persönliche Steuererklärung können diese Beträge zurückgeholt werden. Allerdings muss hierzu ein Nachweis erbracht werden, dass die Erträge bereits richtig versteuert worden sind. Wer also seine Fondsrendite nicht schmälern will, sollte rechtzeitig an seine Steuererklärung denken.</p>
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		<title>Die Abgeltungssteuer</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Aug 2009 14:10:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tagesgeld Experte</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Abgeltungssteuer – Neuregelung für die Erträge aus Vermögen
Anfang 2009 hat es eine neue gesetzliche Regelung der Besteuerung von Kapitalerträgen gegeben: Seither erhebt der Staat die „Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung“ oder auch Abgeltungssteuer auf Einnahmen, die beispielsweise durch angelegtes Kapital in Form von Zinsen oder durch private Veräußerungsgewinne erwirtschaftet werden. Als sogenannte Quellsteuer wird die Abgeltungssteuer direkt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Abgeltungssteuer – Neuregelung für die Erträge aus Vermögen</h3>
<p>Anfang 2009 hat es eine neue gesetzliche Regelung der Besteuerung von Kapitalerträgen gegeben: Seither erhebt der Staat die „Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung“ oder auch Abgeltungssteuer auf Einnahmen, die beispielsweise durch angelegtes Kapital in Form von Zinsen oder durch private Veräußerungsgewinne erwirtschaftet werden. Als sogenannte Quellsteuer wird die Abgeltungssteuer direkt bei der Bank oder dem Geldinstitut, das die Erträge verwaltet – also deren Quelle – fällig und von dort anonym an das Finanzamt abgeführt. Die abgeltende Wirkung, die sich aus dem Begriff Abgeltungssteuer ableiten lässt, wird für den privaten Anleger mit der jährlichen Einkommensteuererklärung deutlich: Seit dem 1. Januar 2009 muss er seine Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben, da seine Steuerpflicht mit der Zahlung der Abgeltungssteuer als getilgt gilt. Betriebliche Anleger müssen nach wie vor ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung des Unternehmens angegeben.  <span id="more-477"></span></p>
<h3>Der Abgeltungssteuersatz ist fix</h3>
<p>Der Steuersatz der Abgeltungssteuer ist auf 25 Prozent festgelegt und wird nicht individuell anhand der Höhe des Einkommens erhoben. Zu diesen 25 Prozent kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer von 8 beziehungsweise 9 Prozent der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass die Abgeltungssteuer rechnerisch einen Vorteil darstellt für Personen, die einen Grenzsteuersatz von mehr als 25 Prozent haben. Wie bereits vor der Einführung der Abgeltungssteuer haben Sparer die Möglichkeit, ihrer Bank Freistellungsaufträge in Höhe von insgesamt 801 € pro Person beziehungsweise 1.602 € für Ehepartner zu erteilen. Wird dieser Freistellungsauftrag zum Beispiel für ein Tagesgeldkonto eingereicht, zahlt der Kunde erst Abgeltungssteuer, wenn die Zinserträge für das Tagesgeldkonto diesen freigestellten Betrag überschritten haben.</p>
<h3>Altersvorsorge ist von der Abgeltungssteuer ausgenommen</h3>
<p>Da Maßnahmen der private Altersvorsorge eine immer größere Bedeutung bekommen, liegt die Frage nahe, ob und wie sich die Abgeltungssteuer auf diese Anlageformen auswirkt. Wer in seine Altersvorsorge investiert kann jedoch unbesorgt sein, denn Anlageformen, die ausschließlich der privaten Absicherung im Alter dienen, sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Dies bedeutet konkret, dass Riester- und Rürup-Renten sowie betriebliche Vorsorgepläne von der Besteuerung durch die Abgeltungssteuer ausgenommen sind. Sofern die Verträge vor dem 1. Januar 2005 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren abgeschlossen wurden, sind private Renten- und Kapitallebensversicherungen ebenfalls nicht von der Abgeltungssteuer betroffen.</p>
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