Der Freistellungsauftrag und der Sparerpauschbetrag
Mit dem Freistellungsauftrag ganz einfach Steuern sparen
Wer Geld anlegt, wünscht sich eine gute Rendite. Doch etwas kann die Freude trüben: die Abgeltungsteuer. Seit Anfang des Jahres 2009 führen Banken pauschal 25 Prozent der Kapitalerträge zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger ihre Zinsen und Dividenden jedoch bis zu [...]