Den Pauschbetrag mit Hilfe eines Freistellungsauftrages nutzen

2009: Pauschbetrag für steuerfreie Kapitaleinkünfte bis 801 Euro
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland der neue Sparer Pauschbetrag über den sich vor allem Anleger rechtzeitig informieren sollten. Mit Hilfe des Pauschbetrages müssen nicht alle Einnahmen aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen der Abgeltungssteuer unterworfen werden, sondern verbleiben steuerfrei. Und die Abgeltungssteuer beträgt immerhin 25 Prozent [...]