Den Pauschbetrag mit Hilfe eines Freistellungsauftrages nutzen
2009: Pauschbetrag für steuerfreie Kapitaleinkünfte bis 801 Euro
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland der neue Sparer Pauschbetrag über den sich vor allem Anleger rechtzeitig informieren sollten. Mit Hilfe des Pauschbetrages müssen nicht alle Einnahmen aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen der Abgeltungssteuer unterworfen werden, sondern verbleiben steuerfrei. Und die Abgeltungssteuer beträgt immerhin 25 Prozent [...]
Der Freistellungsauftrag und der Sparerpauschbetrag
Mit dem Freistellungsauftrag ganz einfach Steuern sparen
Wer Geld anlegt, wünscht sich eine gute Rendite. Doch etwas kann die Freude trüben: die Abgeltungsteuer. Seit Anfang des Jahres 2009 führen Banken pauschal 25 Prozent der Kapitalerträge zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger ihre Zinsen und Dividenden jedoch bis zu [...]